Der Landesfamilienpass bleibt 2026 ein zentrales Instrument der Familienförderung in Baden-Württemberg. Er ermöglicht kostenfreie oder ermäßigte Zugänge zu Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten im gesamten Land. Die dazugehörige Gutscheinkarte ist für viele Familien erneut verfügbar. Die Nutzung ist klar geregelt und an konkrete Voraussetzungen gebunden. Einen Überblick zu ähnlichen Angeboten für Familien bietet auch der Beitrag zu Familienausflügen in Baden-Württemberg.
Inhaltsverzeichnis
- Ausgabe der Gutscheinkarte 2026
- Berechtigte familiengruppen
- Museen und besucherziele
- Informationen und übersicht
Ausgabe der Gutscheinkarte 2026
Inhaber eines Landesfamilienpasses erhalten die Gutscheinkarte 2026 online oder im zuständigen Bezirksrathaus. Die Ausgabe erfolgt nur bei fortbestehender Berechtigung. Familien ohne Pass können diesen online oder bei jedem Bezirksrathaus beantragen. Das Angebot gilt landesweit. Es reicht von Mannheim bis zum Bodensee sowie von Rust am Rhein bis Ulm an der Donau.
Seit 2019 lassen sich neben der berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen eintragen. Dazu zählen unter anderem der andere Elternteil, ein getrenntlebender leiblicher Elternteil, Großeltern oder eine Familienbegleitung. Bei Ausflügen dürfen jedoch höchstens zwei eingetragene Erwachsene gemeinsam mit den Kindern die Vergünstigungen nutzen.
Berechtigte familiengruppen
Der Landesfamilienpass richtet sich an klar definierte Personenkreise. Die Berechtigung besteht für folgende Gruppen.
- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, auch Pflege- oder Adoptivkinder, im gemeinsamen Haushalt
- Alleinerziehende mit mindestens 1 kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt
- Familien mit mindestens 1 kindergeldberechtigtem schwer behinderten Kind mit 50 Prozent Erwerbsminderung im Haushalt
- Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld und mindestens 1 kindergeldberechtigtem Kind
- Familien mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und mindestens 1 Kind im Haushalt
Die Berechtigung ist Voraussetzung für die Bestellung und Nutzung der Gutscheinkarte 2026.
Museen und besucherziele
Mit der Gutscheinkarte 2026 und dem gültigen Landesfamilienpass besuchen berechtigte Familien zahlreiche Einrichtungen. Dazu zählen das Mercedes-Benz Museum sowie das Dornier Museum. Bei jedem Besuch ist der jeweilige Gutschein abzugeben. Vergleichbare landesweite Kulturformate werden auch bei der Langen Nacht der Museen angeboten.
Das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall ist nach einer Renovierung wieder geöffnet. Die Saison läuft vom 1. Mai bis zum 3. Oktober. In 180 Metern Tiefe zeigen interaktive Experimente die Arbeit der Bergleute. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Familien eine Ermäßigung von 5 Euro auf die Familienkarte.
Neu als besonderer Gutschein ist das Schloss Solitude Stuttgart enthalten. Dieser Gutschein berechtigt einmalig zum kostenfreien Eintritt. Weitere Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein lassen sich mit 6 Gutscheinen der Kategorie Sonstiges Staatliches Museum nach Wahl kostenfrei besuchen. Dies ist auch mehrfach im Jahr möglich. Saisonale Einschränkungen einzelner Ziele, wie etwa bei der Grabkapelle auf dem Württemberg, bleiben davon unberührt.
Informationen und übersicht
Eine vollständige und strukturierte Übersicht aller Angebote stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bereit. Die Darstellung ist online abrufbar und umfasst alle teilnehmenden Einrichtungen. Damit erhalten Familien eine zentrale Informationsquelle zur Planung von Ausflügen im Jahr 2026.
FAQ
Wer erhält den Landesfamilienpass 2026?
Den Landesfamilienpass erhalten Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, Familien mit einem schwer behinderten Kind ab 50 Prozent Erwerbsminderung sowie Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wie bekommen berechtigte Familien die Gutscheinkarte 2026?
Berechtigte Inhaber erhalten die Gutscheinkarte 2026 entweder online oder persönlich im zuständigen Bezirksrathaus, sofern die Berechtigung weiterhin besteht.
Wie viele Begleitpersonen dürfen eingetragen werden?
Seit 2019 können zusätzlich zur berechtigten Person bis zu vier erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, von denen bei Ausflügen jedoch maximal zwei gemeinsam mit den Kindern die Vergünstigungen nutzen dürfen.
Welche Einrichtungen können mit der Gutscheinkarte besucht werden?
Mit der Gutscheinkarte 2026 können unter anderem Museen, Schlösser, Gärten und weitere Kultureinrichtungen in ganz Baden-Württemberg kostenfrei oder ermäßigt besucht werden.
Muss bei jedem Besuch ein Gutschein abgegeben werden?
Ja, bei jedem Besuch einer teilnehmenden Einrichtung ist der jeweils vorgesehene Gutschein zusammen mit dem gültigen Landesfamilienpass vorzulegen.
Wo finden Familien eine Übersicht aller Angebote?
Eine vollständige Übersicht aller Angebote stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg online zur Verfügung.
Quelle: STUTTGART, GLOBEWINGS