Am Freitag kann es in mehreren Bundesländern zu Einschränkungen im Nahverkehr kommen. Hintergrund sind angekündigte Arbeitsniederlegungen. Der Unterricht soll jedoch in nahezu allen Ländern regulär stattfinden. Die Kultus- und Bildungsministerien haben klare Vorgaben veröffentlicht. Für Eltern und Schüler gelten je nach Region unterschiedliche Regeln.
Inhaltsverzeichnis
- Baden-Württemberg und Bayern
- Berlin und Brandenburg
- Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen und Thüringen
Baden-Württemberg und Bayern
In Baden-Württemberg steht noch nicht fest, ob tatsächlich gestreikt wird. Die Entscheidung soll im Laufe des Tages fallen. Ver.di will einen möglichen Ausstand rechtzeitig ankündigen. Derzeit gilt es als eher unwahrscheinlich, dass am Freitag gestreikt wird. In diesem Fall wären Schülerinnen und Schüler nicht betroffen.
Im Bayern findet laut Kultusministerium regulärer Präsenzunterricht statt. Gleichzeitig enthält die Mitteilung eine Ausnahme. Schüler, die wegen des Streiks keine Möglichkeit haben, zur Schule zu kommen, dürfen zu Hause bleiben. Voraussetzung ist eine sofortige Information an die Schule. Nur dann gilt das Fehlen als entschuldigt. Offizielle Hinweise stellt das Ministerium online bereit, etwa über Schulen in Stuttgart. Offizielle Hinweise stellt das Ministerium online bereit, etwa über km.bayern.de.
Berlin und Brandenburg
Im Land Berlin bleibt die Präsenzpflicht an Schulen bestehen. Eine generelle Aussetzung ist laut Senatsverwaltung für Bildung nicht vorgesehen. Allerdings können Schulen im Einzelfall das Fehlen von Schülerinnen und Schülern entschuldigen, wenn sie auf die Berliner Verkehrsbetriebe angewiesen sind und keine andere Möglichkeit haben, zur Schule zu kommen. Die Entscheidung darüber trifft jeweils die Schule. Betroffene können mit Aufgaben versorgt oder anderweitig beim Lernen unterstützt werden. Auszubildende haben zudem die Möglichkeit, stattdessen in ihren Betrieb zu gehen.
In Brandenburg wird am 27. Februar 2026 mit Problemen bei der Schülerbeförderung gerechnet. Grund ist ein angekündigter Warnstreik im Nahverkehr. Die Schulen bleiben geöffnet, Lehrkräfte müssen erscheinen und der Unterricht läuft regulär. Eltern entscheiden abhängig von der Verkehrslage. Wer nicht kommen kann und dies rechtzeitig mitteilt, gilt als entschuldigt. Schulen stellen Aufgaben bereit oder organisieren bei Bedarf Distanzunterricht. Außerdem sollen Schulen und Horte ihre Abläufe eng abstimmen. Hinweise zum Umgang mit Ausfällen finden sich auch mehr hier.
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
An staatlichen Schulen in Hamburg findet regulärer Präsenzunterricht statt. Da der Streik frühzeitig angekündigt wurde, können Familien Alternativen planen. Eltern dürfen ihr Kind abmelden, wenn der Schulweg objektiv unzumutbar oder faktisch nicht möglich ist. Schulbusse sollen laut Hochbahn planmäßig fahren. Privatschulen sind nicht gebunden, orientieren sich meist an diesen Vorgaben.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern bleiben Schulen geöffnet. Lehrkräfte müssen anwesend sein. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 6 wird ein Präsenzangebot garantiert. Schüler, die wegen ausfallender Verkehrsmittel nicht zur Schule kommen können, müssen – sofern sie minderjährig sind – von den Eltern möglichst schriftlich abgemeldet werden und gelten dann als entschuldigt. Volljährige können sich selbst abmelden. Praktikanten, die ihren Betrieb nicht erreichen, informieren Schule und Betrieb und bearbeiten schulische Aufgaben. Ob Schulfahrten, Wandertage oder Nachmittagsveranstaltungen stattfinden, entscheidet die jeweilige Schule. Weitere Auskünfte geben Schulen sowie Landkreise und kreisfreie Städte.
Nordrhein-Westfalen und Thüringen
In Nordrhein-Westfalen bleibt die Teilnahmepflicht bestehen, wenn ein Streik angekündigt wurde. Eltern tragen die Verantwortung für den Schulbesuch ihrer Kinder. Ist der Weg objektiv nicht zumutbar, gilt das Fehlen als entschuldigt. Bei unvorhersehbaren Ausfällen entscheiden die Eltern über die Zumutbarkeit.
Auch in Thüringen bleiben Schulen geöffnet. Die Schulpflicht gilt weiter. Das Bildungsministerium fordert Eltern auf, sich über die Lage zu informieren und Alternativen zu prüfen. Landkreise und kreisfreie Städte organisieren die Schülerbeförderung. Bei größeren Einschränkungen kann Distanzunterricht erwogen werden. Erreichen Schülerinnen und Schüler die Schule trotz Bemühungen nicht, wird dies nicht als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Ein Überblick zu Vorgaben im Land ist unter mehr hier zu finden.
Für Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein liegen keine einheitlichen landesweiten Informationen vor. Eltern und Schüler sollen sich direkt an ihre Schulen wenden.
Das Bildungsministerium empfiehlt grundsätzlich, aktuelle Hinweise der Verkehrsunternehmen und lokale Berichte zu prüfen. Der Unterricht findet am Freitag regulär statt, sofern der Schulweg möglich ist. Eltern sollen im Ausnahmefall die Klassenleitung oder das Sekretariat kurz informieren.
FAQ
Bleibt die Schulpflicht am Freitag bestehen?
In Berlin bleibt die Präsenzpflicht bestehen, und auch in Thüringen gilt die Schulpflicht weiterhin.
Was gilt in Brandenburg am 27. Februar 2026?
In Brandenburg wird am 27. Februar 2026 mit Problemen bei der Schülerbeförderung gerechnet, die Schulen bleiben jedoch geöffnet und der Unterricht findet regulär statt.
Wann gilt ein Fehlen als entschuldigt?
In Bayern gilt das Fehlen als entschuldigt, wenn die Schule umgehend informiert wird, und in Brandenburg gilt es nach rechtzeitiger Mitteilung ebenfalls als entschuldigt.
Welche Unterstützung können Schulen anbieten?
In Berlin können Betroffene mit Aufgaben versorgt oder anderweitig beim Lernen unterstützt werden, in Brandenburg stellen Schulen Aufgaben bereit oder organisieren bei Bedarf Distanzunterricht.
Quelle: STUTTGARTER ZEITUNG, MILEKCORP