Hitzefrei in Schulen
Hitzefrei in Schulen, Foto: pixabay

Die Temperaturen steigen, die Sonne brennt – doch nicht jedes Klassenzimmer bleibt leer. Bei Hitzewellen hoffen viele Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtsausfall. Doch in Deutschland entscheidet jedes Bundesland unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Regelung, stattdessen gelten lokale Bestimmungen. In der Regel treffen die Schulleitungen die Entscheidung.

Typische Bedingungen für Hitzefrei:

  • Außentemperatur von 25 bis 27 Grad Celsius um 10 oder 11 Uhr

  • Hitzefrei frühestens ab der 4. oder 5. Stunde

  • Keine Befreiung für die Oberstufe oder Berufsschulen

  • Betreuungspflicht bleibt bestehen

  • Rücksprache mit Eltern nötig bei Grundschülern

Baden-Württemberg, Bayern und Berlin mit individuellen Vorgaben

In Baden-Württemberg liegt die Verantwortung bei den Schulleitungen. Empfohlen wird eine Unterrichtsverkürzung ab 25 Grad Celsius um 11 Uhr. Frühester Zeitpunkt für Hitzefrei ist nach der vierten Stunde. Die Oberstufe und berufliche Schulen sind ausgenommen.

Auch in Bayern gibt es keine feste Temperaturgrenze. Die Schulen entscheiden selbst. Vorrang haben kühlere Räume oder Unterricht im Freien. Wichtig ist die gesicherte Betreuung der Schülerinnen und Schüler.

In Berlin gibt es kein automatisches Hitzefrei. Der Unterricht soll angepasst werden. Nur bei unzumutbaren Bedingungen sind Ausnahmen erlaubt. Die Oberstufe bleibt grundsätzlich im Unterricht.

Brandenburg, Bremen und Hamburg regeln Hitzefrei nach Messwerten

Brandenburg erlaubt Hitzefrei ab 25 Grad Celsius Außentemperatur um 10 Uhr oder bei entsprechender Raumtemperatur um 11 Uhr. Unterrichtsschluss ist dann spätestens um 12 Uhr. Die Betreuungspflicht bleibt bestehen, die Oberstufe ist ausgeschlossen.

In Bremen kann ab 25 Grad Celsius im Schulgebäude Hitzefrei gegeben werden. Für Klassen 1 bis 4 sofort, für Klassen 5 bis 10 eine Stunde später. Die Entscheidung trifft die Schulleitung vor Ort.

Hamburg erlaubt Hitzefrei ab 27 Grad Außentemperatur um 11:30 Uhr. Betroffen sind Schülerinnen und Schüler bis Klasse 10. Die Oberstufe nimmt regulär am Unterricht teil.

Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 

Hessen ermöglicht verkürzten Unterricht ab 27 Grad Raumtemperatur nach der 5. Stunde. Ganztagsschulen müssen die Betreuung sicherstellen. Auch Projektarbeit oder der Verzicht auf Hausaufgaben sind mögliche Maßnahmen.

In Niedersachsen entscheidet die Schulleitung, wenn hohe Temperaturen den Unterricht stark beeinträchtigen. Die Aufsichtspflicht bleibt bestehen, eine zentrale Regel gibt es nicht.

Nordrhein-Westfalen setzt eine Raumtemperatur über 27 Grad voraus. Erst dann ist Hitzefrei möglich – jedoch nur für Grundschulen und Klassen 5 und 6. Die Oberstufe bleibt ausgeschlossen. Temperaturen unter 25 Grad gelten als unkritisch.

Uneinheitliche Regelung im übrigen Bundesgebiet

Sachsen-Anhalt erlaubt Hitzefrei ab 26 Grad Raumtemperatur um 11 Uhr, in Sonderfällen schon nach der vierten Stunde. Die Betreuungspflicht bleibt bestehen. In Schleswig-Holstein entscheidet die Schulleitung bei 25 Grad Außentemperatur bis 11 Uhr für Grund- und Mittelstufen.

Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland verzichten auf zentrale Vorgaben. Die Schulleitungen haben freie Hand, reagieren bei Bedarf flexibel. In Sachsen wird auf verlängerte Pausen oder Unterricht im Freien gesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern erlaubt kürzeren Unterricht bei überhitzten Klassenräumen. Die Oberstufe ist nur teilweise betroffen. Zustimmung der Eltern ist bei jüngeren Kindern notwendig.

In allen Bundesländern gilt: Kein Anspruch auf Hitzefrei. Die Entscheidung hängt von lokalen Bedingungen ab. Meist gilt: Frühestens ab der vierten oder fünften Stunde, bei mindestens 25 bis 27 Grad. Die Oberstufe bleibt in nahezu allen Ländern vom Hitzefrei ausgeschlossen. Wer also auf einen früheren Schulschluss hofft, sollte dennoch morgens erscheinen – die Entscheidung fällt oft erst kurzfristig.

 Quelle: Stuttgarter Zeitung

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