Arbeitnehmer in Deutschland sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Der Beitrag wird direkt über die Lohnabrechnung abgeführt. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen ihn im Regelfall jeweils zur Hälfte.
Im Jahr 2026 beträgt der Beitragssatz 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoverdienstes. Beschäftigte sollten die Altersvorsorge gemeinsam mit ihrer beruflichen Entwicklung betrachten. Dazu gehören der Arbeitsmarkt in Deutschland, das Steuersystem in Deutschland und die erforderlichen Dokumente für eine Beschäftigung in Deutschland.